Kindergeld​

Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union können polnische Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, das Kindergeld beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Geldleistung für Kinder, die von der Familienkasse ausgezahlt wird. Nachfolgend erfahren Sie, wer Leistungen beantragen kann, wie hoch das Kindergeld ist, welche Unterlagen benötigt werden und viele weitere wertvolle Informationen zum deutschen Kindergeld.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf das deutsche Kindergeld steht dem Elternteil/Erziehungsberechtigten des Kindes zu, der in Deutschland beschäftigt ist oder dort ein Unternehmen betreibt.

Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen der sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, d. h. ununterbrochen mindestens 183 Tage im Jahr in Deutschland arbeiten oder 10 % des Gesamteinkommens des jeweiligen Jahres aus im Ausland erzielten Einkünften nicht überschreiten.

Nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen haben den Anspruch auf Kindergeld auch Personen, die von einem polnischen Unternehmen zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden. Kinder müssen dauerhaft im Haushalt des Antragstellers wohnen.

Welche Kinder haben Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit erfolgt die Zahlung fort, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Kind setzt die Schule, das Studium oder die Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr fort

Das Kind befindet sich in der Zeit zwischen dem Abschluss einer Schule und dem Beginn der Ausbildung bei einer anderen Schule (eine solche Pause darf jedoch nicht länger als 4 Monate dauern).

Das Kind kann sein Studium aufgrund fehlender Studienplätze nicht beginnen oder fortsetzen

Das Kind ist beim Arbeitsamt als arbeitslos, aktiv suchende Person gemeldet

Das Kind hat eine körperliche oder geistige Behinderung

Darüber hinaus darf das Kind unabhängig vom Einkommen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das deutsche Kindergeld steht Kindern zur Verfügung, die in der Europäischen Union leben. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder in Deutschland gemeldet ist. Daher steht dem Bezug von Kindergeld für Kinder, die dauerhaft in Polen leben, nichts im Wege.

Kindergeld steht zu für:

eheliche Kinder

anerkannte Kinder

adoptierte Kinder

außereheliche Kinder

Kinder des Ehepartners, die im Haushalt des Antragstellers leben

Geschwister und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat

sonstige Kinder, die dauerhaft im Haushalt des Antragstellers leben (Betreuungskinder).

Wie hoch ist das Kindergeld?

Kind
Von 2020-01-01
Von 2021-01-01
Von 2023-01-01
1. und 2. Kind
204 EUR
219 EUR
250 EUR
3. Kind
210 EUR
225 EUR
250 EUR
ab dem 4. Kind
235 EUR
250 EUR
250 EUR

Kann ich Kindergeld für frühere Jahre beantragen?

Sie können Kindergeld bis zu 4 Jahren rückwärts beantragen. Ein großer Vorteil besteht darin, dass Sie nicht für einzelne Jahre separate Unterlagen einreichen müssen. Für den gesamten Zeitraum wird nur ein Antrag gestellt!

Was mindert die Höhe des Kindergeldes?

Die Personen, die gleichzeitig das polnische Kindergeld für die Kinder in Polen beziehen, sollten damit rechnen, dass die deutsche Familienkasse ihnen das Kindergeld abzüglich der in Polen gezahlten Beträge auszahlt. Sie müssen eine detaillierte Zusammenfassung der erhaltenen Leistung einreichen, die beispielsweise von MOPS-, GOPS-, ROPS-Einrichtungen bzw. Sozialversicherungsanstalt ausgestellt wurde (welche Art der Leistung, für welches Kind/welche Kinder, Bezugszeitraum, monatlicher Betrag).

Wenn der Antragsteller in Polen keine Leistungen bezieht, sollte er oder sie eine Bescheinigung der polnischen Behörde über den Nichtbezug/die Gewährung von Leistungen vorlegen.

Wie lange dauert es, bis ich Leistungen erhalte?

Der Bescheid über die Gewährung von Leistungen wird in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten erlassen. Die Wartezeit bis zur Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab: ob der Antragsteller alle für das Kindergeld erforderlichen Unterlagen einreicht; Qualität der Kommunikation zwischen Familienkasse und polnischen Behörden; wie schnell der Kunde auf Anfragen der deutschen Familienkasse bezüglich der Vervollständigung von Dokumenten, der Beantwortung von Anfragen usw. reagiert.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Kindergeld benötigt?

internationale Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder, wenn es sich um eheliche Kinder handelt. Im Falle einer vollständigen Geburtsurkunde ist zusätzlich die beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten deutschen Übersetzer erforderlich.

bei geschiedenen/getrennt lebenden Personen ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.

Bescheinigung über die gemeinsame Anmeldung der gesamten Familie in Polen vom Stadt- oder Gemeindeamt (zusammen mit der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche).

Meldebescheinigung, Wohnungsmietvertrag, ggf. Angabe der letzten deutschen Wohnadresse.

Kopien des Personalausweises des Antragstellers und des Ehepartners/Erziehungsberechtigten des Kindes.

Bescheid über die Gewährung/Nichtgewährung von Leistungen im anderen EU-Land (von ROPS/MOPS/GOPS/ZUS).

Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (für jedes Arbeitsjahr bis zu vier Jahre zurück).

Schulausbildungsnachweis des Kindes, wenn das Kind über 18 Jahre alt ist.

Ist der Erziehungsberechtigte des Kindes kein Familienmitglied, z. B. Großmutter/Großvater, ist eine Erklärung der Eltern erforderlich, dass sie diese Person mit der Betreuung der Kinder betrauen. Diese Erklärung ist zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche einzureichen.

Deutsche Einkommensteuerbescheide aus den letzten Jahren.

Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben, müssen Sie eine Kopie Ihres Eintrags beim Gewerberegister einreichen.

Achtung!

Das Kindergeld wird ab dem Zeitpunkt der Anmeldung des Antragstellers in Deutschland bis zum Datum des Bescheids gezahlt, anschließend monatlich bis zum Erlöschen des Leistungsanspruchs (z. B. Beendigung der Arbeit in Deutschland, Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Sie müssen jedoch daran denken, diese Tatsache dringend der Familienkasse zu melden. Erfolgt keine Mitteilung, kann die Familienkasse die Rückgabe rechtswidrig bezogener Leistungen verlangen.

Die Mitteilung von Veränderungen in Ihrer Lebenssituation sollte auf einem speziellen Formular erfolgen – alle Formalitäten übernehmen wir gern für Sie. Sollte Ihr Kindergeldantrag aus irgendeinem Grund abgelehnt werden, können Sie gegen den Bescheid der Familienkasse Berufung beim Landverwaltungsgericht einlegen.

Kindergeld, Erziehungsgeld 500+ und polnisches Kindergeld

500+ ist das in Polen gezahlte Erziehungsgeld, dessen Zweck es ist, durch die Gewährung von Sonderleistungen die Kindererziehung zu unterstützen. Diese Leistung wird unabhängig vom polnischen Kindergeld gezahlt. In diesem Zusammenhang wird in Polen der Betrag von 500 PLN pro Monat gezahlt für:

jedes Kind, unabhängig vom Familieneinkommen

Es ist möglich, in Deutschland sowohl 500+, polnisches Kindergeld als auch deutsches Kindergeld zu beziehen. Wie hoch ist dann das Kindergeld? Nun, sein Betrag wird um den Betrag von 500+ und das polnische Kindergeld gekürzt. Das Marschallamt sowie die polnische Sozialversicherungsanstalt sind die zuständigen Behörden in Fragen rund um 500+ und polnisches Kindergeld.

Wo kann ich Kindergeld beantragen?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse einreichen (Familienkasse).

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Unterlagen zum Download und ein Antragsformular, mit dem Sie Kindergeld beantragen können:

Liste der Dokumente und Formular Kindergeld

Alle relevanten Anträge und Formulare sind auch bei TKTRANSLATE in der Str. Staszica 12/1 in Krosno/Polen verfügbar. Sämtlichen Informationen erteilen wir auch gerne telefonisch +48 13 49 32 575 bzw. per E-Mail biuro@tktranslate.pl

Wir kümmern uns laufend um alle Formalitäten für Sie und überwachen den Status Ihres Kindergeldantrags in der deutschen Familienkasse.

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