Elterngeld

Das Elterngeld in Deutschland ist eine vom Kindergeld unabhängige Geldleistung, die Müttern/Vätern von Kindern in den ersten 14 Monaten (oder länger) nach der Geburt des Kindes gezahlt wird. Diese Leistung wurde eingeführt, damit Eltern sich ausschließlich auf die Erziehung ihrer kleinen Kinder konzentrieren können und nicht gleichzeitig arbeiten müssen.

Wer kann in Deutschland Elterngeld beantragen?

Um das deutsche Elterngeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland
In manchen Situationen sind Ausnahmen von dieser Regel möglich. Auch Personen, die nicht in Deutschland wohnen, können Elterngeld beantragen. Dies gilt für Personen, die:
• im Rahmen einer Anstellung in einem deutschen Unternehmen außerhalb Deutschlands arbeiten,
• sie als Freiwillige in Ländern der Dritten Welt oder auf Missionen arbeiten,
• die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Union) oder in diplomatischen Strukturen arbeiten.

2. Das Kind lebt im selben Haushalt wie der Antragsteller
Um Elterngeld für ein Kind zu erhalten, muss das Kind im Haushalt des Antragstellers leben.

Es besteht auch die Möglichkeit, Elterngeld für ein fremdes Kind zu beziehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
• eine Adoption geplant ist,
• das Kind des Lebenspartners des Antragstellers ist,
• der Prozess der Vaterschaftsanerkennung läuft,
• die Eltern des Kindes aufgrund von Krankheit, Tod oder schwerer Behinderung nicht für das Kind sorgen können. In diesen Fällen steht die Leistung Familienangehörigen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad (Großeltern, Urgroßeltern, Onkel, Tanten und Geschwister) zu.

3. Das Kind muss alleine großgezogen werden
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Kind alleine erziehen. Eine Ausnahme bildet eine Situation, in der ein triftiger Grund dafür vorliegt, dass sich das Kind derzeit nicht in der Obhut seiner Eltern befindet.

4. Man kann nicht Vollzeit arbeiten
Von Teilzeitarbeit sprechen wir, wenn:
• die Arbeit bis zu 30 Stunden pro Woche verrichtet wird,
• die Arbeit im Rahmen einer Berufsausbildung ausgeübt wird, • Der/die Antragsteller/in arbeitet als Tagesmutter in seinem/ihrem Haushalt und hat nicht mehr als 5 Kinder unter seiner/ihrer Obhut.

5. Sie können die Verdienstgrenze nicht überschreiten
Wenn das Einkommen einer alleinerziehenden Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes mehr als 250.000 Euro beträgt, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt auch für Paare, deren Gesamteinkommen 500.000 Euro überschreitet.

Wie hoch ist das Elterngeld in Deutschland?

Das deutsche Elterngeld wird auf der Grundlage des Einkommens eines Elternteils berechnet, der seine Arbeit aufgibt, um ein Kind zu erziehen. Angerechnet wird das Nettogehalt, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Die zusätzlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Stipendien werden bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Lag Ihr Gehalt bisher beispielsweise zwischen 1.000 und 1.200 Euro, beträgt die Elterngeldleistung 67 % dieses Betrags. Wer mehr verdient, erhält proportional weniger, aber mindestens 65 % seines aktuellen Gehalts. Die Elterngeldgrenze ist erreicht, wenn das Einkommen 2.770 Euro übersteigt. In diesem Fall erhält der Elternteil den Höchstsatz von 1.800 Euro. Die Gehälter über 2.770 Euro sind nicht enthalten.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt bei einem durchschnittlichen Einkommen etwa 300 Euro im Monat.

Liegt das Gehalt wiederum unter 1.000 Euro, erhöht sich die Höhe des Elterngeldes. Für alle 20 € unter 1.000 € erhöht sich Ihr Elterngeld um 1 %.

Befinden sich in der Familie mindestens zwei Kinder bis zum Alter von 3 Jahren oder drei oder mehr Kinder bis zum Alter von 6 Jahren, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 Euro.

Bei Mehrlingen wird auch für das zweite und jedes weitere Kind ein Zuschuss von 300 Euro gezahlt.

Wo kann ich in Deutschland Elterngeld beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Stelle (je nach Bundesland unterschiedlich) gestellt werden. Der Antrag muss nicht unmittelbar nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird bis zu drei Monate zurückgezahlt. Im Antrag muss der Zeitraum angegeben werden, für den Sie Elterngeld beantragen. Der ausgewählte Zeitraum kann später ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Für welchen Zeitraum können Sie in Deutschland Elterngeld beziehen?

Den Regelungen zufolge besteht der Anspruch auf Elterngeld von der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes.

Bei fremden Kindern haben Sie ab dem Zeitpunkt der Betreuung des Kindes, spätestens bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes, für die Dauer von 14 Monaten Anspruch auf Elterngeld. Sie können mindestens für 2 und max. für 12 Monate beantragen. Beide Elternteile haben für insgesamt zwölf Monate Anspruch auf Elterngeld. Der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes kann zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Beziehen Sie beide gleichzeitig Elterngeld, halbiert sich die Auszahlungsdauer. Das bedeutet, dass beide für 6 Monate Elterngeld erhalten. Wenn die Mutter des Kindes in den ersten zwei Monaten Mutterschaftsgeld bezogen hat. Wenn Sie Mutterschaftsgeld erwerben, gilt das Elterngeld nur für 10 Monate.

Kann ich den Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängern?

Die Verlängerung des Elterngeldbezugs ist in folgenden Fällen möglich:

Ein Elternteil kann den Anspruch auf Elterngeld verlängern, wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil das Wohl des Kindes beeinträchtigen würde oder die Betreuung durch den anderen Elternteil wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist,

Wenn Ihr aktuelles Gehalt gekürzt wurde,

Das Kind wird allein erzogen und der Sorgeberechtigte hat auch das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu wählen,

Bei der Halbierung des Betrages kann die Elterngeldleistung um die doppelte Anzahl der Monate verlängert werden.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung von Elterngeld in Deutschland erforderlich?

Geburtsurkunde,

Nachweis über das Einkommen des Antragstellers in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes,

Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes und den Bezugszeitraum,

Bei Bedarf: Aufenthaltserlaubnis,

Kopie der Personalausweise beider Eltern,

Zustimmung des Arbeitgebers zur Gewährung von Elternurlaub.

Was ist Elterngeld Plus?

m November 2014 hat der Deutsche Bundestag das ElterngeldPlus-Gesetz verabschiedet. Für Kinder, die ab Juni 2015 geboren wurden können Sie (zusätzlich zum Elterngeld) auch Elterngeld Plus beantragen.

Das Elterngeld-Plus soll vor allem jungen Eltern helfen, früher in die Erwerbstätigkeit einzusteigen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden können Sie Elterngeld Plus doppelt so lange beziehen wie das herkömmliche Elterngeld. Der Betrag ist dann halb so hoch wie beim Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit. Die Eltern und Alleinerziehende können von dieser Form der Leistung profitieren. Anstelle von 14 Monaten Elterngeld können sie 28 Monate lang Elterngeld Plus beziehen.

Als zusätzlicher Bonus für Partner kann das Elterngeld Plus für weitere 4 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile in diesem Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Dies gilt auch für Alleinerziehende.

Eltern haben die Möglichkeit, Elterngeld und Elterngeld Plus zu kombinieren, z. B.: Die Mutter des Kindes ist ein halbes Jahr lang nicht erwerbstätig und bezieht in dieser Zeit das klassische Elterngeld, dann beginnt sie in Teilzeit zu arbeiten und erhält Elterngeld Plus mit gekürzter Leistung Betrag für die nächsten 12 Monate. Der Vater kann wiederum 2 Monate Elterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus beziehen. Auch der umgekehrte Fall ist möglich, wenn der Vater eine längere Pause einlegt. Schließlich können beide Elternteile 4 Monate lang gleichzeitig Elterngeld Plus beziehen.

Wie berechnet man die Höhe des Elterngeldes?

Wenn Sie die Höhe des Elterngeldes berechnen möchten, können Sie unseren Elterngeld-Leistungsrechner in Deutschland nutzen:

Elterngeld-Rechner

Wo finde ich Elterngeldanträge?

Alle relevanten Elterngeldanträge und Formulare sind bei TKTRANSLATE in der Str. Staszica 12/1, Krosno/Polen, erhältlich. Sämtlichen Informationen erteilen wir auch gerne telefonisch 134932575 bzw. per E-Mail biuro@tktranslate.pl

Wir kümmern uns laufend um alle Formalitäten für Sie und überwachen den Status Ihres Elterngeldantrags bei der deutschen Behörde.

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Quellen:

http://www.kindergeld.org/

http://www.arbeitsagentur.de

http://www.gesetze-im-internet.de

www.bmfsfj.de

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